Das Internet ist ein schnelllebiges Medium. Ständig gibt es neue Trends, Technologien und Möglichkeiten für neue Angebote und mehr Wachstum. Leider hat jede Chance auch ihre Tücken. Vor allem im rechtlichen Bereich gab es in den vergangenen zwei Jahren starke Veränderungen. Neue Gesetze und Gerichtsentscheidungen führen dazu, dass Webseiten immer wieder an die aktuellen Anforderungen angepasst werden müssen. Als Internetagentur sind wir bemüht, uns ständig auf dem Laufenden zuhalten. Trotzdem können wir selbst keine rechtsverbindlichen Beratungen durchführen.
IT- Recht und Internetrecht: Beratung und Check Ihrer Webseiten.
Besonders mit der Einführung des § 5 a UWG in diesem Jahr und dem damit verbundenen Wegfall der Bagatellschwelle steigt die Zahl von Abmahnungen. Der Auslöser können die unterschiedlichsten Bereiche eines Webauftritts sein. So kann eine Angabe im Impressum fehlen, geschütztes Bildmaterial das Urheberrecht verletzen, Datenschutzbestimmungen missachtet oder arbeitsrechtliche Belange (etwa bei der Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Mitarbeiter) übersehen worden sein. Die Gefahr juristisch unzureichend abgesicherter Online-Auftritte ist groß.
In Kooperation mit dem Rechtsanwalt Norman Wierz, der sich auf den Bereich IT-Recht spezialisiert hat, bieten wir Ihnen einen umfassenden Service im Bereich Internetrecht. Herr Wierz berät unsere Kunden in allen Fragen der rechtskonformen Gestaltung ihres Webauftritts.
Partner-Leistungen im Berech IT-Recht/Rechtsberatung.
Juristischer Webseiten-Check:
Überprüfung der Webseite nach den typischen Abmahnfallen wie Impressum, Datenschutz, falls nötig Jugendschutz; Aufklärung über das einschlägige Recht.
Juristische Webseiten-Beratung:
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, Vereinbarung von Webseiten-Checks inklusive rechtskonformer Formulierungen und Verträge. Dies wird vor allem von Kunden gewünscht, die eine neue Webseite erstellen lassen oder deren Webseite noch nie überprüft wurde.
E-Commerce:
Erstellung von AGB´s und Widerrufserklärungen. Daneben findet eine Prüfung in Fragen von Verordnungen und dem UWG statt. Check von Verordnungen, Impressum, Disclaimer, Datenschutzbestimmungen u.v.m.
Abmahnungen:
Herr Wierz berät seine Mandanten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht zwingend nach dem RVG, sondern gemäß einer individuellen Vereinbarung. Dies ist für den Mandanten kostengünstiger und zudem gut kalkulierbar.In einem begrenzten Rahmen mahnt RA Wierz für Mandanten auch Konkurrenten ab. Auch hier ist eine individuelle Vereinbarung möglich. Abmahnungen aus rein persönlichem Interesse oder Massenabmahnungen lehnt er ab.
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Albrecht & Stöter | Werbeagentur Bremen